Phasen der Gründung Realisierung
Erste Schritte als Unternehmer/-in
In der Realisierungsphase wird es spannend. Dann wirst Du vom Privatmann bzw. von der Privatfrau zum Unternehmer bzw. zur Unternehmerin. Einige Behördengänge bleiben Dir leider nicht erspart. Wenn Du Mitarbeiter/-innen beschäftigst, sind ein paar zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Hier ein paar nützliche Hinweise zu den Einrichtungen, die für Dich in dieser Phase wichtig sind.
Außerdem musst Du Dich in der Realisierungsphase mit der Auswahl Deiner Hausbank beschäftigen, die Strategien für die Kundengewinnung in die Praxis umsetzen und Dich mit der Frage befassen, ob es in Deinem neuen Unternehmen Bedarf für zusätzliches Personal gibt. Auch in der Realisierungsphase stehen Dir die Netzwerkberater mit Tipps für den Alltag zur Seite.
Ohne Behördenwege geht es nicht
Am Beginn einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit stehen auch eine Reihe von Anmeldeformalitäten, um die gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften zu erfüllen.
Gewerbeamt
Die Aufnahme eines Gewerbebetriebs muss beim zuständigen Gewerbeamt (Bürgermeisteramt, Gemeinde) angemeldet werden. Notwendig hierfür sind ein Personalausweis sowie eventuell weitere besondere Genehmigungen und Nachweise (z. B. Handwerkskarte, Konzessionen), die bei bestimmten Tätigkeiten gefordert werden. Außer der Anmeldung eines Gewerbebetriebs müssen folgende Sachverhalte beim Gewerbeamt gemeldet werden. Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden über die Aufnahme Deines Geschäftsbetriebs informiert:
- Finanzamt
- IHK oder Handwerkskammer
- Berufsgenossenschaft
- Statistisches Landesamt
- Handelsregister (Amtsgericht)
Handelsregister, Partnerschaftsregister
Handelt es sich um ein Unternehmen im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), musst Du es beim zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister eintragen lassen. Durch die Eintragung werden verschiedene Schutzfunktionen, die für Privatpersonen im Wirtschaftsverkehr gelten, aufgehoben, um einen möglichst freien Verkehr zwischen Kaufleuten zu ermöglichen. Dies führt dazu, dass z. B. Gewährleistungsansprüche wegfallen, falls sie nicht unmittelbar nach Eintreffen der Ware angemeldet werden. Auch die Rechtsgültigkeit eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens ist zu betonen. Jedoch bringt die Eintragung ins Handelsregister auch Vorteile mit sich. Durch die Eintragung erhöht sich die Transparenz Deines Unternehmens, und Geschäftspartner sehen dies als Zeichen von Seriosität.
Für freie Berufe gibt es die Möglichkeit mit mehreren Personen eine Partnerschaftsgesellschaft zu gründen. Diese muss beim zuständigen Registergericht ins Partnerschaftsregister eingetragen werden.
Finanzamt
Durch die Gewerbeanmeldung wird in der Regel das zuständige Finanzamt benachrichtigt. Als Freiberufler/-in musst Du Dich selbst beim Finanzamt anmelden. In beiden Fällen wird Dir eine Steuernummer zugewiesen. Mit ihr erhälst Du einen Fragebogen zum erwarteten Umsatz und Gewinn. Bei der Berechnung dieser Schätzwerte kannst Du auf Deinen Businessplan zurückgreifen. Beachte hierbei, dass Du eher vorsichtige Schätzwerte angeben solltest, da diese zunächst die Grundlage Deiner Einkommen- oder Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer darstellen werden.
Berufsgenossenschaft (BG)
Falls Du Mitarbeiter/-innen beschäftigst, musst Du diese bei der zuständigen BG anmelden, da diese die gesetzliche Arbeitsunfallversicherung für Mitarbeiter/-innen und eventuell auch für Selbstständige darstellt. Die Kontaktdaten der zuständigen BG erfährst Du bei der IHK Saarland.
Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit
Falls Du Mitarbeiter/-innen beschäftigst, benötigst Du für Dein Unternehmen eine Betriebsnummer. Bei Übernahme eines Unternehmens benötigst Du eine neue Betriebsnummer. Deren Vergabe erfolgt durch den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit:
Sozialversicherung
Falls Du Mitarbeiter/-innen beschäftigst, musst Du diese bei der zuständigen Krankenkasse, Ersatzkasse oder Rentenversicherung anmelden. Dies machst Du mit Hilfe der Betriebsnummer, die Dir der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zuweist.
Besondere Genehmigungen
Für verschiedene Gewerbezweige bestehen besondere Genehmigungspflichten. Diese sind nicht immer ganz offensichtlich und somit für einen Gründer/-in schwer zu erkennen. Frage in diesen Fällen Deine SOG-Berater oder beim Gewerbeamt.