Realisierung

Gründungsphasen

Erste Schritte als Unternehmer*in

In der Realisierungsphase wirst Du zum/r Unternehmer/in. Leider bleiben Dir hierbei Behördengänge nicht erspart. Außerdem musst Du Dich mit der Auswahl Deiner Hausbank beschäftigen, die Strategien für die Kundengewinnung in die Praxis umsetzen und Dich mit der Frage befassen, ob es in Deinem neuen Unternehmen Bedarf für zusätzliches Personal gibt. Auch in der Realisierungsphase stehen Dir die Netzwerkberater mit Tipps für den Alltag zur Seite.

1. Ohne Behördenwege geht es nicht

Am Beginn einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit stehen auch eine Reihe von Anmeldeformalitäten, um die gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften zu erfüllen.

Die Aufnahme eines Gewerbebetriebs muss beim zuständigen Gewerbeamt (Bürgermeisteramt, Gemeinde) angemeldet werden. Notwendig hierfür sind ein Personalausweis sowie eventuell weitere besondere Genehmigungen und Nachweise (z. B. Handwerkskarte, Konzessionen), die bei bestimmten Tätigkeiten gefordert werden. Mit der Gewerbeanmeldung werden in der Regel folgende Behörden über die Aufnahme Deines Geschäftsbetriebs informiert:

  • Finanzamt
  • IHK oder Handwerkskammer
  • Berufsgenossenschaft
  • Statistisches Landesamt
  • Handelsregister (Amtsgericht)

Handelt es sich um ein Unternehmen im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), musst Du es beim zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister eintragen lassen. Durch die Eintragung werden verschiedene Schutzfunktionen, die für Privatpersonen im Wirtschaftsverkehr gelten, aufgehoben, um einen möglichst freien Verkehr zwischen Kaufleuten zu ermöglichen. Jedoch bringt die Eintragung ins Handelsregister auch Vorteile mit sich. Durch die Eintragung erhöht sich die Transparenz Deines Unternehmens, und Geschäftspartner sehen dies als Zeichen von Seriosität.

Für freie Berufe gibt es die Möglichkeit mit mehreren Personen eine Partnerschaftsgesellschaft zu gründen. Diese muss beim zuständigen Registergericht ins Partnerschaftsregister eingetragen werden.

Das zuständige Finanzamt wird in der Regel durch die Gewerbeanmeldung benachrichtigt. Als Freiberufler/-in musst Du Dich selbst beim Finanzamt anmelden. In beiden Fällen wird Dir eine Steuernummer zugewiesen. Mit ihr erhältst Du einen Fragebogen zum erwarteten Umsatz und Gewinn. Bei der Berechnung dieser Schätzwerte kannst Du auf Deinen Businessplan zurückgreifen. Beachte hierbei, dass Du eher vorsichtige Schätzwerte angeben solltest, da diese zunächst die Grundlage Deiner Einkommen- oder Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer darstellen werden.

Für verschiedene Gewerbezweige bestehen besondere Genehmigungspflichten. Diese sind nicht immer ganz offensichtlich und somit für einen Gründer/-in schwer zu erkennen. Frage in diesen Fällen Deine SOG-Berater oder beim Gewerbeamt.

2. Marketing und Vertrieb

Ohne Marketing und Vertrieb hat Deine Geschäftsidee wenig Aussicht auf Erfolg. Entscheidend ist, dass Du Deine Produkte und Dienstleistungen passgenau vermarktest und somit Kunden darauf aufmerksam machst. Weitere Informationen zum Thema gutes Marketing und Vertriebsarbeit erhältst Du hier:

3. Beschäftigung von Mitarbeitenden

Falls Du Mitarbeiter/-innen beschäftigst, sind weitere Anmeldungen erforderlich.

Falls Du Mitarbeiter/-innen beschäftigst, musst Du diese bei der zuständigen BG anmelden, da diese die gesetzliche Arbeitsunfallversicherung für Mitarbeiter/-innen und eventuell auch für Selbstständige darstellt. Die Kontaktdaten der zuständigen BG erfährst Du bei der IHK Saarland.

Falls Du Mitarbeiter*innen beschäftigst, benötigst Du für Dein Unternehmen eine Betriebsnummer. Auch bei der Übernahme eines Unternehmens ist eine neue Betriebsnummer erforderlich. Die Vergabe erfolgt durch den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Falls Du Mitarbeiter/innen beschäftigst, musst Du diese bei der zuständigen Krankenkasse oder Rentenversicherung anmelden. Dies machst Du über die Betriebsnummer Deines Unternehmens.